Erste Schritte
- Positiver Schwangerschaftstest oder ausbleibende Periode
- Beschwerden (z. B. Blutung, Schmerzen, Hyperemesis)
- Vorerkrankungen/Medikamente, Risikofaktoren oder Zwillingsschwangerschaft
- Wunsch nach strukturierter Betreuung und Beratung
Individuelle Betreuung vom positiven Test bis ins Wochenbett - mit klaren Abläufen pro Trimenon und enger Spital-Kooperation.
In einer unkomplizierten Schwangerschaft werden in der Schweiz in der Regel sieben Kontrolluntersuchungen sowie zwei Standard-Ultraschalluntersuchungen (12.–14. SSW und 20.–23. SSW) übernommen. Zusätzliche Ultraschalle erfolgen nach medizinischer Indikation oder bei besonderen Fragestellungen.
In der folgenden Timeline sehen Sie wichtige Zeitfenster zur Orientierung – die Terminplanung ist individuell.
Hinweis: Dieses Diagramm gilt für die unkomplizierte Schwangerschaft. Bei erhöhtem Risiko können Kontrollen häufiger und intensiver sein – je nach Bedarf.
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung) übernimmt bei Mutterschaft spezielle Leistungen (Kontrollen, Geburt, Beitrag an Geburtsvorbereitung, Stillberatung, Hebammenleistungen). Für diese Mutterschaftsleistungen darf keine Kostenbeteiligung (Franchise/Selbstbehalt) erhoben werden.
Die Grundversicherung übernimmt u. a. einen Beitrag an Geburtsvorbereitungskurse (bis 150 CHF), Stillberatung (z. B. bis 3 Termine) und Hebammenbetreuung zu Hause (Anzahl je nach Situation).
Zusätzlich gilt: Ab der 13. Schwangerschaftswoche bis 8 Wochen nach der Geburt sind auch allgemeine medizinische Leistungen bei Krankheit von der Kostenbeteiligung befreit.
Pränataldiagnostik kann Hinweise auf Chromosomenstörungen (z. B. Trisomie 21/18/13) geben. Es gibt Screening-Tests (Risikoabschätzung) und diagnostische Tests (Bestätigung).
Kombination aus Ultraschall (u. a. Nackentransparenz) und Blutwerten der Mutter. Der ETT wird in der Regel von der Grundversicherung vergütet.
Bluttest der Mutter (Plazenta-DNA im mütterlichen Blut). Die Grundversicherung übernimmt NIPT ab der 12. SSW, wenn ein erhöhtes Risiko besteht (Risikogrenze: 1:1000 oder höher). Ein positives Resultat sollte durch eine invasive Diagnostik (z. B. Amniozentese) bestätigt werden.
Der Test kann auch ohne kassenpflichtige Indikation auf Wunsch durchgeführt werden – dann ist er in der Regel eine Selbstzahlerleistung. Wir beraten Sie gerne, was in Ihrer Situation sinnvoll ist.
Chorionbiopsie (Plazentagewebe) oder Fruchtwasserpunktion. Diese Untersuchungen sind diagnostisch, beinhalten aber ein kleines Eingriffsrisiko. Die Grundversicherung übernimmt sie u. a. bei Risiko 1:380 oder höher oder bei auffälligem Ultraschall/NIPT.
Amniozentese/CVS führen wir nicht in der Praxis durch – wir koordinieren bei Bedarf die Überweisung.
Pränatale genetische Tests erfolgen in der Schweiz im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben (GUMG) – mit ärztlicher Aufklärung, Zeit für Fragen und (je nach Test) Einwilligung.
Das hängt nicht nur von Zahlen ab, sondern auch von Ihren Werten, Ihrer Situation und davon, was Sie mit einem Ergebnis anfangen würden. Wir beraten ergebnisoffen – Sie entscheiden.
Ab ca. 6.–8. SSW lässt sich per Ultraschall eine sichere Beurteilung vornehmen. Bei Beschwerden jederzeit früher.
Früher Ultraschall zur Lage/Vitalität, Organ-Screening im 2. Trimenon; weitere Ultraschalle nach Indikation.
NIPT: Kostenübernahme i. d. R. bei Indikation (OKP); Durchführung auf Wunsch möglich (ggf. Selbstzahler). Wir beraten individuell und koordinieren die Durchführung.
Die Geburt erfolgt im Spital Ihrer Wahl. Wir kooperieren eng mit perinatalen Zentren und übergeben alle Befunde strukturiert.