Schwangerschaftsvorsorge

Individuelle Betreuung vom positiven Test bis ins Wochenbett - mit klaren Abläufen pro Trimenon und enger Spital-Kooperation.

Illustration: Schwangerschaft

Erste Schritte

  • Positiver Schwangerschaftstest oder ausbleibende Periode
  • Beschwerden (z. B. Blutung, Schmerzen, Hyperemesis)
  • Vorerkrankungen/Medikamente, Risikofaktoren oder Zwillingsschwangerschaft
  • Wunsch nach strukturierter Betreuung und Beratung

Wie läuft eine Schwangerschaftsvorsorge?

In einer unkomplizierten Schwangerschaft werden in der Schweiz in der Regel sieben Kontrolluntersuchungen sowie zwei Standard-Ultraschalluntersuchungen (12.–14. SSW und 20.–23. SSW) übernommen. Zusätzliche Ultraschalle erfolgen nach medizinischer Indikation oder bei besonderen Fragestellungen.

In der folgenden Timeline sehen Sie wichtige Zeitfenster zur Orientierung – die Terminplanung ist individuell.

Interaktive Timeline: wichtige Zeitfenster

Beispiel – Terminplanung individuell

Grundversicherung = in der Regel übernommen bei normalem Verlauf. Optional = abhängig von Risiko, Befund oder Wunsch.

Hinweis: Dieses Diagramm gilt für die unkomplizierte Schwangerschaft. Bei erhöhtem Risiko können Kontrollen häufiger und intensiver sein – je nach Bedarf.

Was bezahlt die Krankenkasse?

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung) übernimmt bei Mutterschaft spezielle Leistungen (Kontrollen, Geburt, Beitrag an Geburtsvorbereitung, Stillberatung, Hebammenleistungen). Für diese Mutterschaftsleistungen darf keine Kostenbeteiligung (Franchise/Selbstbehalt) erhoben werden.

Die Grundversicherung übernimmt u. a. einen Beitrag an Geburtsvorbereitungskurse (bis 150 CHF), Stillberatung (z. B. bis 3 Termine) und Hebammenbetreuung zu Hause (Anzahl je nach Situation).

Zusätzlich gilt: Ab der 13. Schwangerschaftswoche bis 8 Wochen nach der Geburt sind auch allgemeine medizinische Leistungen bei Krankheit von der Kostenbeteiligung befreit.

Hinweis: Falls Sie unsicher sind, ob eine Leistung als Mutterschaftsleistung gilt (oder ob eine Kostengutsprache nötig ist), fragen Sie bitte kurz nach – wir helfen gerne.

Was bedeutet Pränataldiagnostik?

Pränataldiagnostik kann Hinweise auf Chromosomenstörungen (z. B. Trisomie 21/18/13) geben. Es gibt Screening-Tests (Risikoabschätzung) und diagnostische Tests (Bestätigung).

Ersttrimestertest (ETT)

Kombination aus Ultraschall (u. a. Nackentransparenz) und Blutwerten der Mutter. Der ETT wird in der Regel von der Grundversicherung vergütet.

NIPT (Nicht-invasiver Pränataltest)

Bluttest der Mutter (Plazenta-DNA im mütterlichen Blut). Die Grundversicherung übernimmt NIPT ab der 12. SSW, wenn ein erhöhtes Risiko besteht (Risikogrenze: 1:1000 oder höher). Ein positives Resultat sollte durch eine invasive Diagnostik (z. B. Amniozentese) bestätigt werden.

Der Test kann auch ohne kassenpflichtige Indikation auf Wunsch durchgeführt werden – dann ist er in der Regel eine Selbstzahlerleistung. Wir beraten Sie gerne, was in Ihrer Situation sinnvoll ist.

Invasive Diagnostik (CVS / Amniozentese)

Chorionbiopsie (Plazentagewebe) oder Fruchtwasserpunktion. Diese Untersuchungen sind diagnostisch, beinhalten aber ein kleines Eingriffsrisiko. Die Grundversicherung übernimmt sie u. a. bei Risiko 1:380 oder höher oder bei auffälligem Ultraschall/NIPT.

Amniozentese/CVS führen wir nicht in der Praxis durch – wir koordinieren bei Bedarf die Überweisung.

Rechtliches & Beratung

Pränatale genetische Tests erfolgen in der Schweiz im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben (GUMG) – mit ärztlicher Aufklärung, Zeit für Fragen und (je nach Test) Einwilligung.

Entscheidungshilfe

Warum möchten wir testen?

  • Beruhigung bei unauffälligem Resultat
  • Frühe Information und bessere Planung (medizinisch, organisatorisch, emotional)
  • Bei Auffälligkeiten: gezielte Abklärung und Betreuung

Wann ist ein Test „sinnvoll“?

Das hängt nicht nur von Zahlen ab, sondern auch von Ihren Werten, Ihrer Situation und davon, was Sie mit einem Ergebnis anfangen würden. Wir beraten ergebnisoffen – Sie entscheiden.

Was sind Grenzen?

  • NIPT/ETT erfassen nicht alle Fehlbildungen oder genetischen Erkrankungen.
  • Ein unauffälliger Test bedeutet nie „100% gesund“.
  • Ein auffälliger Screening-Test ist nicht automatisch eine Diagnose.

Ablauf nach Trimenon

1. Trimenon (bis 12+6)

  • Ersttermin ab ca. 6.–8. SSW: Anamnese, Ultraschall zur Lage-/Vitalitätskontrolle
  • Labor (Blutgruppe, Antikörper, Infektionsscreenings) nach Indikation
  • Screening: z. B. Ersttrimestertest; NIPT: Kostenübernahme i. d. R. bei Indikation (OKP); Durchführung auf Wunsch möglich (ggf. Selbstzahler)

2. Trimenon (13.–27. SSW)

  • Kontrollen alle 4–6 Wochen
  • Ultraschall: Fehlbildungs-/Organscreening um 20.–22. SSW (Detailsono extern bei Bedarf)
  • Beratung zu Sport, Ernährung, Reisen, Impfungen

3. Trimenon (ab 28. SSW)

  • Kontrollen alle 2–4 Wochen, CTG bei Indikation
  • Geburtsvorbereitung, Geburtsplan, Still- und Wochenbettberatung
  • Geburtsort in Kooperation (Spital/Belegmöglichkeiten nach Wunsch)

Vorbereitung

  • Datum der letzten Periode/zyklusüblichen Länge
  • Impfstatus, relevante Befunde/Arztbriefe, Medikamentenliste
  • Fragenliste (Ernährung, Reisen, Arbeit, Sport, Pränataldiagnostik)

Nachsorge & Wochenbett

  • Kontrolle 6–8 Wochen nach Geburt in der Praxis
  • Still-/Laktationsberatung nach Bedarf
  • Wochenbetttelefon für kurze Fragen in der Übergangszeit

FAQ

Wann ist der beste Zeitpunkt für den ersten Termin?

Ab ca. 6.–8. SSW lässt sich per Ultraschall eine sichere Beurteilung vornehmen. Bei Beschwerden jederzeit früher.

Welche Ultraschalle sind vorgesehen?

Früher Ultraschall zur Lage/Vitalität, Organ-Screening im 2. Trimenon; weitere Ultraschalle nach Indikation.

Ist NIPT sinnvoll?

NIPT: Kostenübernahme i. d. R. bei Indikation (OKP); Durchführung auf Wunsch möglich (ggf. Selbstzahler). Wir beraten individuell und koordinieren die Durchführung.

Wo entbinde ich?

Die Geburt erfolgt im Spital Ihrer Wahl. Wir kooperieren eng mit perinatalen Zentren und übergeben alle Befunde strukturiert.