Ab wann sollte ich mich ärztlich melden?
- Eine ärztliche Abklärung ist sinnvoll, wenn trotz regelmässigem, ungeschütztem und gezieltem Geschlechtsverkehr während 12 Monaten keine Schwangerschaft eintritt.
- Bei unregelmässigen Zyklen (z.B. bekanntes PCOS), bekannten Risiken (z.B. Endometriose) oder wenn Sie 35+ sind, kann eine frühere Abklärung (z.B. nach 6 Monaten) sinnvoll sein.
Die Grundabklärung wird – bei medizinischer Fragestellung – in der Regel über die obligatorische Krankenversicherung abgerechnet (z.B. Gespräch, Untersuchung, Basis-Labor und je nach Situation Ultraschall). Reproduktionsmedizinische Behandlungen (z.B. IUI, IVF/ICSI) sowie Leistungen ohne kassenpflichtige Indikation sind meist Selbstzahlerleistungen. Wir klären das gerne individuell mit Ihnen.
Wie läuft es weiter?
Es hängt von jeder Patientin individuell ab. Gemeinsam erstellen wir die beste Strategie für Sie – und passen diese nach 3–4 Zyklen bei Bedarf erneut an.
Bei ausbleibendem Erfolg kann eine operative Abklärung sinnvoll sein; anschliessend ist ggf. eine Überweisung ins Kinderwunschzentrum angezeigt.
FAQ
Wie lange soll ich es zunächst versuchen?
Unter 35 Jahren meist 12 Monate; ab 35 Jahren 6 Monate – bei Unregelmässigkeiten früher abklären.
Was bedeutet AMH?
Das Anti-Müller-Hormon ist ein Marker für die ovarielle Reserve – ein Baustein, nicht allein entscheidend.
Was ist Ovulationsinduktion?
Medikamentöse Unterstützung des Eisprungs (z.B. Letrozol/Clomifen) mit engmaschigem Monitoring.